ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN DER MENTOR DEUTSCHLAND GMBH

ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN DER MENTOR DEUTSCHLAND GMBH

(ein Unternehmen der Johnson & Johnson Medical GmbH)

I. Allgemeines – Geltungsbereich

  1. Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zu. Unsere Verkaufsbedingungen gelten insbesondere auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
  2. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind im Vertrag schriftlich niedergelegt. Abweichungen, Nebenabreden und mündliche Vereinbarungen sowie Vereinbarungen mit Reisenden, Vertretern und Beauftragten bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.
  3. Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts im Sinn von § 310 Abs. 1 BGB.
  4. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.

II. Vertragsabschluss – Unterlagen

  1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
  2. Der Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit Ausführung unserer vertraglich geschuldeten Leistung zustande. Unser Lieferschein gilt gleichzeitig als Auftragsbestätigung.
  3. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie sind Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen Dritten ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden.

III. Preise - Zahlungsbedingungen

  1. Unsere Preise verstehen sich – sofern nicht anders vereinbart – „frei Haus“ zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer am Tag der Rechnungsstellung. Die Regelungen zu Expresslieferungen (IV Ziffer 4) und zur Gefahrtragung (V) bleiben unberührt.
  2. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto vom Rechnungsbetrag. Bestellern, die sich unserem SEPA Lastschriftverfahren anschließen, werden 3% Skonto eingeräumt. Wir behalten uns das Recht vor, keinen Skontoabzug zu gewähren, soweit ältere fällige Rechnungen noch unbeglichen sind. Unberechtigt abgezogene Skontobeträge werden gemahnt und eingefordert. Ein Skontoabzug von neuen Rechnungen ist unzulässig, soweit ältere fällige Rechnungen noch unbeglichen sind. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir gemäß § 288 Absatz 2 berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.
  3. Aufrechnungsrechte und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Bei Mängeln der Produkte bleibt das Recht des Bestellers zur Aufrechnung und zur Zurückbehaltung aufgrund von etwaigen Rechten wegen Mängeln unberührt. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

IV. Lieferzeit

  1. Liefertermine sind – sofern nicht anders vereinbart – unverbindlich.
  2. Die Lieferfrist beginnt mit dem Bestelleingangsdatum, jedoch nicht vor Klärung aller für die Durchführung der Bestellung erforderlichen Fragen.
  3. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf das Produkt das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
  4. Bei einer Lieferung innerhalb von 24 Stunden sind wir berechtigt, Expresskosten zu erheben. Die Abwicklung der Expresslieferung und deren Kosten sind bei unserem Kundendienst zu erfragen.
  5. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte berechtigt, die Produkte auf Gefahr und Kosten des Bestellers angemessen einzulagern oder nach den gesetzlichen Vorschriften von dem Vertrag zurückzutreten. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Produkts geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahmeverzug ist.
  6. Im Falle eines Lieferverzuges ist der Besteller nur zum Rücktritt berechtigt, wenn wir die Verzögerung zu vertreten haben und eine vom Besteller gesetzte angemessene Frist zur Lieferung erfolglos verstrichen ist. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns oder unsere Erfüllungs- und Verrichtungshilfen zu vertretenden vorsätzlich oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorher vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  7. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer und von uns nicht zu vertretender Umstände – z.B. Arbeitskampfmaßnahmen, Betriebsstörungen, Störungen der Energieversorgung und der Belieferung mit Rohstoffen und Materialien, Transportstörungen, behördliche Maßnahmen – verlängern sich Lieferfristen in angemessenem Umfang, wenn wir an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtung verhindert sind. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung endgültig unmöglich oder unzumutbar, werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Sofern die Lieferverzögerung länger als vier Wochen dauert, sind beide Teile berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils, vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von der Lieferverpflichtung aus den oben genannten Umständen frei, so kann der Besteller hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Besteller unverzüglich benachrichtigt haben. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.

V. Gefahrenübergang – Verpackungskosten

  1. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Werk auf unsere Kosten, einschließlich Verpackungskosten).
  2. Sofern der Besteller es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller.

VI. Mängelgewährleistung

  1. Unsere Gewährleistung beschränkt sich darauf, dass die gelieferten Produkte frei von Material- oder Verarbeitungsfehlern sind. Die Angaben über Leistungen, Gewichte, Betriebskosten usw. sind nur ungefähre Werte und unverbindlich. Wir sind berechtigt, die zu liefernden Produkte dem jeweils neusten Stand der Technik anzupassen und dementsprechende Änderungen vorzunehmen.
  2. Auf öffentliche Äußerungen durch uns oder – soweit wir nicht Hersteller sind – den Hersteller oder dessen Gehilfen kann sich der Besteller nicht berufen, wenn wir die Äußerungen nicht kannten oder nicht kennen mussten, wenn die Aussagen im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder wenn die Aussagen die Kaufentscheidung des Bestellers nicht beeinflussen konnten. Der Besteller trägt für die unter dieser Ziffer 1 aufgeführten Umstände die Beweislast.
  3. Bei offensichtlicher Mangelhaftigkeit oder Unvollständigkeit sind uns die Beanstandungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen nach Ankunft der Lieferung am Bestimmungsort schriftlich unter genauer Bezeichnung des Mangels anzuzeigen und fehlerhaften Produkte an uns auf unsere Kosten zurückzusenden. Ansprüche des Bestellers wegen Mangelhaftigkeit oder Unvollständigkeit der Lieferung sind ausgeschlossen, wenn er dieser Verpflichtung nicht nachkommt. Eine nicht rechtzeitige Anzeige gilt als vorbehaltlose Genehmigung der Ware. Darüber hinaus hat der Besteller die Ware unverzüglich nach Empfang zu untersuchen und uns etwaige Beanstandungen innerhalb von 3 Tagen nach Entdeckung des Mangels schriftlich anzuzeigen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich, innerhalb von 3 Tagen nach Entdeckung, schriftlich mitzuteilen. Erfolgt in diesem Fall keine unverzügliche schriftliche Mitteilung, so sind Ansprüche des Bestellers wegen Mangelhaftigkeit der Lieferung ebenfalls ausgeschlossen. Erweist sich eine Mängelrüge des Bestellers als unberechtigt und hat der Besteller dies vor Erhebung der Mängelrüge erkannt oder fahrlässig nicht erkannt, so ist er uns zum Ersatz aller in diesem Zusammenhang entstandenen Schäden, z.B. Fahrt- oder Versandkosten, verpflichtet. Ist eine Lieferung mangelhaft, so werden wir sie nach unserer Wahl entweder ersetzten oder nachbessern. Bei Fehlschlagen von Ersatzlieferungen oder Nachbesserung kann der Besteller Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages und/oder Schadensersatz gemäß Ziffer 4, 5 und 6 verlangen.
  4. Wir haften nicht für die Folgen unsachgemäßer Änderung, Behandlung oder Verwendung der gelieferten Produkte. Zu den Lagerbedingungen verweisen wir auf IX. Ziffer 3.Bei medizinisch-technischen Produkten haften wir insbesondere nicht für durch Verwendung von ungeeignetem Zubehör verursachte Schäden oder die Folgen mangelhafter Wartung seitens des Bestellers oder Dritter sowie für Mängel, die auf normalen Verschleiß zurückgehen.
  5. Sofern wir eine vertragswesentliche Pflicht verletzten, ist unsere Ersatzpflicht auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt, der bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar war.
  6. Vorstehende Haftungszeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht; für Körperschäden, die auf einer von uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertretender Pflichtverletzung beruhen, sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für den Fall weiterer zwingender Haftungstatbestände. Darüber hinaus gilt sie nicht, wenn und soweit wir eine Garantie übernommen haben.
  7. Sämtliche Gewährleistungsansprüche verjähren binnen zwölf Monaten von dem Tage der Lieferung angerechnet. Die Verjährungsbestimmungen des § 445 b BGB bleiben unberührt. Es bleibt bei den gesetzlichen Verjährungsfristen (a) für die Rechte des Bestellers bei arglistig verschwiegenen oder vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Mängel; (b) wenn und soweit wir eine Garantie übernommen haben; (c) für Schadensersatzansprüche des Bestellers aufgrund einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; (d) für Schadensersatzansprüche des Bestellers aus anderen Gründen als Mängel des Produktes; sowie (e) für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei sonstigen zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.
  8. Waren aus ordnungsgemäß vorgenommen Lieferungen werden nur nach unserer Zustimmung zurückgenommen. Waren, deren Haltbarkeit abgelaufen ist oder die beschädigt sind, können nicht zurückgenommen werden. Rückgaben werden auf der Grundlage des Rechnungspreises mit einem Abschlag gutgeschrieben.
  9. Alle Warenrücksendungen sind über den zuständigen Kundendienst unter Angabe folgender Einzelheiten vorzunehmen:
    1. Rücksendegrund
    2. Originalrechnungs- und Lieferadresse
    3. Abholadresse der Rücksendung
    4. Eventuelle bei der Abholung zu berücksichtigende Besonderheiten

Für den Rücktransport der Waren wenden Sie sich bitte an den zuständigen Kundendienst

VII. Eigentumsvorbehaltssicherung

  1. Wir behalten uns das Eigentum an den Produkten bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Dies gilt auch für zukünftige Lieferungen, auch wenn wir uns nicht ausdrücklich darauf berufen. Bei laufender Rechnung gelten die Vorbehaltsprodukte als Sicherheit für die Saldoforderung. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach wirksamem Rücktritt mit angemessener Fristsetzung berechtigt, die Produkte zurückzunehmen. Der Besteller ist in diesem Fall zur Herausgabe verpflichtet. Wir sind nach Rücknahme der Produkte zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
  2. Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache bis zur Eigentumsübertragung pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern und den Abschluss derartiger Versicherungen nachzuweisen. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Besteller diese auf eigene Kosten durchführen.
  3. Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß §771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß §771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
  4. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
  5. Die Übernahme einer Garantie setzt eine entsprechende ausdrückliche Vereinbarung voraus. Genaue Beschreibung des Kaufgegenstandes und seines Verwendungszweckes stelle allein noch keine Garantie dar.

VIII. Wiederaufbereitung oder Mehrfacheinsatz von Einmalprodukten

  1. Die als Einmalprodukte gekennzeichneten Produkte von uns eignen sich nicht für die Wiederaufbereitung und den Mehrfacheinsatz in der Klinik. Wir haften daher nicht für solche Mängel, die aufgrund der Wiederaufbereitung und/oder des Mehrfacheinsatzes unserer Einmalprodukte entstehen.
  2. Hat der Besteller als Einmalprodukte gekennzeichnete Produkte selbst oder durch Dritte wiederaufbereitet – insbesondere resterilisiert – und/oder hat der Besteller Einmalprodukte mehrfach in der Klinik eingesetzt und machen Dritte Ansprüche gegen uns, insbesondere Produkthaftungsansprüche, geltend, die ihre Ursache darin haben, dass das Einmalprodukt durch den Besteller wieder aufbereitet und/oder mehrfach benutzt wurde, so stellt der Besteller uns auf erstes schriftliches Anfordern von diesen möglichen Ansprüchen Dritter, insbesondere möglichen Produkthaftungsansprüchen frei und erstattet uns die Kosten der Rechtsverteidigung.

IX. Sonstiges

  1. Auskünfte über Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten unserer Produkte, technische Beratungen und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich unter Ausschluss jeglicher Haftung.
  2. Im Falle einer Änderung der von uns bezogenen Produkte, insbesondere in Bezug auf ihre Kennzeichnung und/oder ihre Steril- und Lagerverpackung durch den Besteller oder sonstige Dritte, übernehmen wir keine Haftung.
  3. Der Besteller ist dafür verantwortlich, dass die Lagerräumlichkeiten für unsere Produkte sauber sind und die Lagertemperaturen, soweit keine besonderen Lagerbedingungen vorgegeben sind, nicht dauerhaft unter 10°C bzw. über 30°C liegen und die relative Luftfeuchtigkeit 90% nicht überschreitet.
  4. Der Besteller hat die Rückverfolgbarkeit der Produkte sicherzustellen und deshalb ein System einzurichten und aufrechtzuerhalten, das aufgrund von Aufzeichnungen des Bestellers in Bezug auf Artikel-Nr., Menge, Lieferdatum und UDI-Nummer, welche unter anderem die Chargennummer enthält, eine unverzügliche Feststellung der Empfänger eines Produktes gewährleistet, um produktbezogene korrektive Maßnahmen nach Anweisungen von uns oder den zuständigen Behörden durchführen zu können. Es wird auf die Bestimmungen der zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Verordnung (EU) 2017/745 (MDR) verwiesen.

X. Gerichtsstand – Erfüllungsort – Datenschutz

  1. Sofern der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch beim Gericht seines Wohn- bzw. Geschäftssitzes zu verklagen.
  2. Soweit nicht anders vereinbart, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
  3. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt ausschließlich das zwischen Inländern anwendbare Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen.

Mentor Deutschland GmbH
Lilienthalstraße 27-29
D-85399 Hallbergmoos Tel.: +49-(0)811-600 50-0
Fax: +49-(0)811-600 50-11
[email protected]
www.mentorwwllc.de
www.mentor-brustimplantate.de

Letzte Aktualisierung: 01.05.2022