Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) – Jetzt in die digitale Zukunft starten
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Corona-Pandemie hat uns allen gezeigt, wie dringend digitale Lösungen benötigt werden, gerade in Krankenhäusern. Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) bietet sich Ihnen jetzt die Chance, neue oder schon geplante Digitalisierungsprojekte umzusetzen – sei es das Aufnahme- und Entlassmanagement zu vereinfachen, die telemedizinischen Strukturen zu verbessern oder z.B. den Workfow im OP zu optimieren. Lesen Sie hierzu mehr in diesem Newsletter.
Mit unserem digitalen Workflow-Managementsystem SPM können Sie die Behandlungsergebnisse vereinheitlichen, die Effizienz im OP steigern und die Patientensicherheit erhöhen. Für solche und viele weitere Projekte stellen Bund und Länder insgesamt 4,3 Mrd. Euro Fördermittel zur Verfügung.
Jetzt gilt es die knappe Zeit zu nutzen, denn die Anträge können nur bis zum 31. Dezember 2021 gestellt werden. Mehr über die wichtigsten Rahmenbedingungen und erforderlichen Schritte in diesem Newsletter.
Bleiben Sie zukunftsorientiert!
SCHULTERBLICK MIT DELIA STRUNZ, JOHNSON & JOHNSON DEUTSCHLAND
Erfahrungen, Ideen und Initiativen, aber auch wichtige Informationen zu teilen, ist das Ziel unserer Kurzinterviews. Zu aktuellen Informationen rund um das Thema „KHZG“, haben wir mit Delia Strunz gesprochen, Director Government Affairs & Policy bei Johnson & Johnson Deutschland. Welche Chancen aber auch zeitkritische Herausforderungen sich aus dem neu geschaffenen KHZG für Krankenhäuser ergeben, ordnet Frau Strunz für Sie ein. Erfahren Sie auf u.a. auf die Frage „Wann müssen die Krankenhäuser ihre Bedarfsmeldungen bei den zuständigen Ländern einreichen?“ oder „Was wäre zu diesem Zeitpunkt ratsam?“ mehr Informationen im folgenden Interview.
WAS IST DAS KRANKENHAUSZUKUNFTSGESETZ?
Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) ist zum 29. Oktober 2020 in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, mit einer Investitionssumme von 4,3 Mrd. Euro die digitale Transformation der deutschen Krankenhäuser zu beschleunigen.
Dafür wird beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) ein Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) eingerichtet, für den der Bund 3 Mrd. Euro bereitstellt, damit Krankenhäuser in moderne Notfallkapazitäten, die Digitalisierung und ihre IT-Sicherheit investieren können. Zusätzlich sollen die Länder bzw. die Krankenhausträger weitere Investitionsmittel in Höhe von 1,3 Mrd. Euro aufbringen.
Die Mittel werden nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Bundesländer verteilt und werden bis zum 31. Dezember 2023 antragsgebunden ausgezahlt.
WAS KÖNNEN KRANKENHÄUSER JETZT SCHON TUN?
Krankenhäuser können bereits seit dem 2. September 2020 mit der Umsetzung von Vorhaben beginnen und ihren Förderbedarf bei den Ländern anmelden. Dies ersetzt allerdings nicht die notwendigen Schritte für einen Förderantrag. Zudem sind die Zeitvorgaben und Einreichungsfristen eng getaktet:
- Bis zum 31.Dezember 2021 können durch die Länder Anträge beim BAS gestellt werden. Dazu ist das Formular Bedarfsanmeldung auszufüllen und an die zuständige Landesbehörde zu senden.
- Angesichts der Zeitleiste für die Beantragung von Projekten bei den Bundesländern ist klar, dass zügiges Handeln gefragt ist. Die Länder haben eine bis 3-Monatsfrist für die Entscheidung über die Anträge aus den Häusern und müssen diese bis Ende des Jahres 2021 ans BAS übermittelt haben.
- Deshalb müssen sich Krankenhäuser zeitnah in ihrem Bundesland erkundigen, ob es dort eine Frist für die Einreichung von Förderanträgen gibt.
- Innerhalb von 3 Monaten trifft das Land eine Entscheidung, ob beim BAS eine Förderung für das geplante Vorhaben beantragt werden soll. Sofern positiv entschieden wurde, reicht das Land die Antragsunterlagen beim BAS ein.
Details über die förderfähigen Vorhaben, können der 49-seitigen entnommen werden.
Wichtig zu wissen
Die Umsetzung der Projekte wird überprüft - erstmalig zum 30. Juni 2021, eine zweite Evaluation im Jahr 2023. Krankenhäuser, die die Fördermaßnahmen nicht umgesetzt haben, müssen ab dem 1. Januar 2025 mit einem Erlösabschlag von bis zu 2% rechnen.
WIE KÖNNEN WIR SIE UNTERSTÜTZEN?
Haben Sie bereits Projekte ins Auge gefasst? Gerne können wir Sie bei der Identifizierung und Priorisierung Ihrer Digitalisierungsvorhaben und -möglichkeiten unterstützen. Wir verschaffen uns einen Überblick über die Ausgangslage und schätzen gemeinsam mit Ihnen die Förderfähigkeit von verfügbaren Lösungen ein. Wir können beispielsweise eruieren, ob die geplanten Vorhaben hinsichtlich der zeitlichen, finanziellen und inhaltlichen Rahmenbedingungen realisiert werden können. Außerdem können wir Ihnen konkrete Digitalisierungsprojekte vorstellen, z. B. zur Optimierung des Workflows im OP mit dem Surgical Procedure Manager (SPM).
Falls Sie Fragen dazu haben oder diskutieren möchten, wie wir Sie auf dem Weg in die digitale Zukunft begleiten können, ist Ihr persönlicher J&J-Ansprechpartner für Sie da.
WELCHE MASSNAHME SIND FÖRDERFÄHIG?
Die Kriterien für eine Förderfähigkeit wurden in der Förderrichtlinie zum KHZG am 30. November 2020 veröffentlicht. Anhand von 11 Fördertatbeständen wird im Detail definiert, welche Maßnahmen von Krankenhäusern darunterfallen. Die 11 Förderfelder umfassen
- Technische Ausstattung der Notaufnahmen
- Portale für Patientenmanagement
- Pflege- und Behandlungs-Dokumentation
- Entscheidungs-Unterstützungssysteme
- Medikations-Management
- Digitale Leistungsanforderung
- Cloud-Computing Systeme
- Digitales System zur Bettenversorgung
- IT, Robotik und telemedizinische Netzwerke
- IT-Sicherheit
- Patientenzimmer-Anpassung bei Epidemien
Die erforderlichen Antragsformulare finden Sie hier.
WELCHE BEDINGUNGEN GIBT ES FÜR EINE FÖRDERUNG?
Das Gesetz knüpft Bedingungen an die Maßnahmen, die gefördert werden sollen.
Diese sind in 5 Kriterien zusammengefasst und beinhalten:
- Interne und externe Interoperabilität digitaler Dienste
- Integration offener Schnittstellen nach § 291d SGB V
- Schnittstelle zur Patientenakte
- Geeignete Cybersecurity-Instrumente
- Datenschutzbestimmungen
WIE LÄUFT EINE FÖRDERUNG AB?
Um Fördermittel zu erhalten, müssen Krankenhäuser einer Reihe von Schritten folgen.
Der digitale Reifegrad
Der erste Schritt ist eine Analyse des digitalen Reifegrades nach vorgegebenen Kriterien. Dies geschieht auf der Basis eines definierten Modells, das die bestehenden Strukturen und Prozesse bewertet und für Krankenhäuser verbindlich ist. Das Modell ist, Stand Dezember 2020, noch nicht verfügbar und mit einer Veröffentlichung ist im 1. Quartal 2021 zu rechnen.
Die Projektentwicklung
Basierend auf dem digitalen Reifegrad, definieren Krankenhäuser im nächsten Schritt Projekte, die die bestehenden Lücken bezüglich der digitalen Reife schließen. Ob eine Maßnahme förderfähig ist, wird durch die Förderrichtlinie zum KHZG bestimmt. Zu beachten: ein Anteil von mindestens 15% der beantragten sowie gewährten Fördermittel ist zur Verbesserung der IT-Sicherheit vorzusehen.
Der Fördermittelantrag
Zur anteiligen Finanzierung der geplanten Projekte müssen Krankenhäuser beim jeweiligen Bundesland bis zum 31. Dezember 2021 projektbezogene Fördermittel beantragen. Die notwendigen Antragsformulare stehen seit dem 30. November 2020 zur Verfügung. Weitere gesetzliche und regulatorische Rahmenbedingungen, wie beispielweise das gültige Vergaberecht, müssen ebenfalls eingehalten werden.
Die Prüfung
Die Bundesländer prüfen daraufhin die jeweiligen Förderanträge auf die Bestimmungen der Förderung. Für die Entscheidung haben die Länder nach Eingang der Bedarfsanmeldung maximal drei Monate Zeit. In einem zweiten Schritt entscheidet daraufhin das Bundesamt für Soziale Sicherung nach Eingang des Förderantrages über die Auszahlung der beantragten Fördermittel aus dem Krankenhauszukunftsfonds.
Die Ausschüttung
Bis Ende 2023 werden antragsgebundene Mittel ausgeschüttet. Nicht beantragte Mittel fließen in den Strukturfond II.
Weitere Informationen:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/krankenhauszukunftsgesetz/faq-khzg.html
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/krankenhauszukunftsgesetz.html
Förderrichtlinie und Anträge:
https://www.bundesamtsozialesicherung.de/de/themen/foerdermittelrichtlinie/