Information von J&J MedTech zum Erlass einstweiliger Maßnahmen gegen Rivolution

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NORDERSTEDT, GERMANY – 8. August 2025 – Johnson & Johnson MedTech informiert darüber, dass die Lokalkammer München des Einheitlichen Patentgerichts am 6. August 2025 eine einstweilige Verfügung gegen die Rivolution GmbH erlassen hat. Das Gericht hat festgestellt, dass die Klammernahtinstrumente „EnDrive Beluga“ der Rivolution GmbH das Europäische Patent EP 2 515 768 B1 verletzen, welches zentrale Technologien des ECHELON FLEXTM Powered Staplers schützt. 

Cilag GmbH International und Ethicon LLC, beides Unternehmen von Johnson & Johnson MedTech, haben den Antrag auf Erlass einstweiliger Maßnahmen im April 2025 gestellt. Das Gericht ist zum Schluss gekommen, dass dringender Handlungsbedarf besteht, um weitere Verletzungen zu verhindern und hat angeordnet, dass die Rivolution GmbH es ab sofort zu unterlassen hat, die Klammernahtinstrumente „EnDrive Beluga“ in Deutschland anzubieten, in den Verkehr zu bringen oder zu gebrauchen oder zu diesen Zwecken einzuführen oder zu besitzen. 

Die einstweilige Verfügung ist ab sofort wirksam und stellt einen wichtigen Verfahrensschritt dar. Rivolution hat das Recht, Berufung einzulegen. Außerdem schliesst sich ein Hauptsacheverfahren an, in dem beide Seiten die Gelegenheit haben werden, weiter zur Verletzung und zum Rechtsbestand vorzutragen. Im Hauptsacheverfahren ist eine Entscheidung in ungefähr einem Jahr zu erwarten. Bis dahin bleibt die gerichtliche Unterlassungsverfügung in Kraft. 

Johnson & Johnson MedTech sieht diese Entscheidung als eine klare Bestätigung seiner Schutzrechte an geistigem Eigentum und als Stärkung seines Engagements zum Schutz innovativer Lösungen, die eine hochwertige chirurgische Versorgung vorantreiben. 

Kund:innen, die von dieser Entscheidung betroffen sind, werden dazu ermutigt, ihre lokalen Johnson & Johnson MedTech Vertreter:innen zu kontaktieren, um geprüfte Alternativen zu besprechen und so den Zugang zu zuverlässigen Klammernahtinstrumenten weiterhin sicherzustellen. 

Über Johnson & Johnson   

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Cautions Concerning Forward-Looking Statements  

This press release contains “forward-looking statements” as defined in the Private Securities Litigation Reform Act of 1995 regarding the preliminary injunction order against Rivolution. The reader is cautioned not to rely on these forward-looking statements. The information contained in this press release is for informational purposes only and should not be construed as a commitment by the Company to engage in any specific strategy or course of action. The Company cannot predict the timing, ultimate outcome or financial impact of this matter, or any other ongoing or future litigation. The forward-looking statements in this press release are based on current expectations of future events. If underlying assumptions prove inaccurate or known or unknown risks or uncertainties materialize, actual results could vary materially from the expectations and projections of Johnson & Johnson. A further list and descriptions of these risks, uncertainties and other factors can be found in Johnson & Johnson’s most recent Annual Report on Form 10-K, including in the sections captioned “Cautionary Note Regarding Forward-Looking Statements” and “Item 1A. Risk Factors,” and in Johnson & Johnson’s subsequent Quarterly Reports on Form 10-Q and other filings with the Securities and Exchange Commission. Copies of these filings are available online at www.jnj.com or on request from Johnson & Johnson. Johnson & Johnson does not undertake to update any forward-looking statement as a result of new information or future events or developments.  

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